Nachricht für die Binnenschifffahrt Nr.: 30/24 CH / D Streckenabschnitt Rheinfelden – Basel Landesgrenze (Rhein-Km 149,000 bis Rhein-Km 170,000)

Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit (Normalzeit)

2024 / 2025

Anordnung vorübergehender Art gemäss § 1.22 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung sowie Art. 2 Abs. 1 Bst. a der Verordnung des UVEK über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel – Rheinfelden

und

§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Schiff- fahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel (Schifffahrtsverordnung Rheinfelden-Basel)

Anpassung der Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten für die Region Basel

Von Sonntag, 27. Oktober 2024 (03.00 h), bis Sonntag, 30. März 2025 (02.00 h) gilt in der Schweiz und Deutschland die mitteleuropäische Normalzeit (MEZ). Dies hat eine Zeitverschiebung von -1 Stunde gegenüber MESZ zur Folge.

Für die Fahrzeitbeschränkungen und Schleusenbetriebszeiten auf dem Stromabschnitt Basel – Rheinfelden gelten daher die Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten des jeweiligen Tages.

Detaillierte Angaben zu den geltenden Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten finden Sie unter nachstehendem Link:

https://www.sunrise-and-sunset.com/de/sun/schweiz/basel

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allzeit gute Fahrt!
 

Schnellzugriff

Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft
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