Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 04/17 CH Streckenabschnitt Basel - Birsfelden Widerruf / Aufhebung Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 02/17 CH (Rhein-km 158,00 – Rhein-km 159,00)

Die Sondierbohrungen sind gemäss Mitteilung abgeschlossen. Der Ponton mit Bohrgerät befindet sich nicht mehr im Wasser.
Die Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 02/17 CH und die darin enthaltenen Einschrän-kungen, Anordnungen, Verbote sind daher
per sofort aufgehoben/widerrufen
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.

Mittwoch, Juli 12, 2017
 
Zurück zur Übersicht